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Altersvorsorge z.B. durch Riester- oder Rürup Rente

Für die Altersvorsorge kann man sich letztlich nicht entscheiden, ob man am Konsum spart, sondern nur wann man am Konsum spart. Wann möchten Sie auf Konsum verzichten? Heute oder im Ruhestand / im Alter. Das ist der Kern der Altersvorsorge.

Der Konsum in der Zukunft bezieht seine Grundlage aus der Sparsamkeit heute.

"Ich lebe heute" - natürlich, aber hoffentlich auch noch morgen und übermorgen. In der Zukunft möchten Sie genauso leben wie heute. Dafür benötigen Sie eine gute Altersvorsorge.

Das heißt, SIE können heute für Ihre Altersvorsorge Ihren persönlichen Mittelweg zwischen Konsum und Sparsamkeit finden.

 

"Aber ich weiß doch gar nicht was morgen ist, vielleicht bin ich dann schon tot." Kann sein, hoffentlich nicht. Sicher ist: Geld, das man gespart hat macht einen unabhängiger. Mit einer funktionierenden Altersvorsorge können Sie auf das sich immer verändernde Leben besser reagieren. Wenn Sie nichts tun, stehen Sie allen Veränderungen nur hilflos gegenüber. Ihre Altersvorsorge wird unsicher.

Staatlich geförderte Altersvorsorge z.B. durch Riester-Rente oder Rürup Rente bzw. Basisrente.

Der Staat fördert Ihre Altersvorsorge, die nach dem 60. Lebensjahr beginnt und als lebenslange Rente ausgezahlt wird. Damit werden zwei Ziele in der Altersvorsorge verfolgt, die oft mit den Zielen der Sparer identisch sind.

1. Egal wie alt man wird, die Rente wird immer weiter gezahlt. Also eine echte Altersvorsorge die z.B. nicht aufhört, wenn Sie 85 Jahre alt sind.

2. Ihre Altersvorsorge wird nicht auf einen Schlag verbraucht und ist Insolvenz bzw. Hartz IV sicher. 

2005 wurde die gesamte gesetzlich geförderte Altersvorsorge von vorgelagerte auf nachgelagerte Besteuerung umgestellt.

Was heißt das? Während des Arbeitslebens wird Ihre Einzahlung in die Altersvorsorge steuerlich gefördert. Die geringere Besteuerung während des Arbeitslebens / der Einzahlung ist die eigentliche Förderung.

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung für die Altersvorsorge?

  • Nachgelagerte Besteuerung der Altersvorsorge z.B. bei der Riester-Rente oder Rüruprente heißt: Auf die Einzahlungen in meine Altersvorsorge zahlen Sie heute weniger Steuern, sprich: sie wird steuerlich gefördert.
    Dafür zahlen Sie auf die Rente im Alter Steuern. Da Renten oft niedriger sind als das Gehalt vorher ergibt sich aus der Einzahlung in die Altersvorsorge meist ein Steuervorteil.

Die staatliche Förderung Ihrer Altersvorsorge ist an einige Bedingungen geknüpft:


1. Der Zugriff auf das Vermögen für die Altersvorsorge ist in der Sparphase stark eingeschränkt, für Sie, aber auch für alle anderen die an Ihr Geld wollen, z.B. bei einer Insolvenz oder Hartz IV Bezug.

2. Die Auszahlung erfolgt im Wesentlichen als lebenslange Rente, sprich: Altersvorsorge.

3. Die Hinterbliebenenversorgung in der Altersvorsorge ist stark eingeschränkt und im Wesentlichen auf Ehepartner beschränkt.

4. Bei Riester muss die Rente aus der Altersvorsorge muß in Deutschland bezogen werden oder es ist ein Abschlag fällig (zur Zeit läuft ein EU Verfahren gegen diese Einschränkung, bei Riester hat zur Altersvorsorge auch schon neue Vorgaben gegeben).Für die Rüruprente gibt es analog zur gesetzlichen Rente bei Auszahlung Ihrer Altersvorsorge im Ausland teilweise Doppelbesteuerungsabkommen.

Und was bedeutet jetzt "vorgelagerte Besteuerung" in der Altersvorsorge?

Sie können natürlich auch aus dem Netto sparen. Das heißt Sie zahlen heute aus Ihrem Nettoeinkommen in Ihre Altersvorsorge und im Alter zahlen Sie auf die Rente nur geringe oder keine Steuern.

Meistens ist es sinnvoll beide Förderungsmöglichkeiten der Altersvorsorge zu kombinieren. Wie Sie Ihren Beitrag für die Altersvorsorge aufteilen, hängt von Ihrem persönlichen Profil ab.