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Als Walter Riester 2001 die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) faktisch abgeschafft hat, kam zum Problem der durchschnitlichen Höhe der Rente (845 Euro p.m. 1999) für die nach 1960 geborenen auch noch die Verweisbarkeit auf praktisch jeden Beruf hinzu.
Was heißt "Verweisbarkeit"?
Das bedeutet unabhängig von Ihrem Beruf kann die gesetzliche Rentenversicherung festlegen, dass Sie zum Beispiel noch leichte Sortiertätigkeiten machen können, unabhängig davon ob Sie tatsächlich dort eine Arbeit bekommen könnten. Je höher Ihre Qualifikation ist, desto problematischer ist das für Sie denn Sie erhalten dann von der Gesetzlichen Rentenversicherung keine Rente. Private Berufsunfähigkeitsversicherer verzichten in der Regel auf die abstrakte Verweisung.
Bei einer Problematik die über 20 % der arbeitenden Bevölkerung betrifft ein immenser Eingriff der fast geräuschlos über die Bühne ging.
Heute benötigt damit praktisch jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Leider sind die „Gesunden“ oft von der Notwendigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu überzeugen. Die „Kranken“ werden nicht versichert.
Da reicht ein Bandscheibenvorfall, eine Psychotherapie oder ein allergisches Asthma schon aus, auch wenn man sich gesund fühlt.
Sich die Folgen einer Krankheit auszumalen die vielleicht erst in 10 oder 20 Jahren eintritt macht keinen Spaß. Der Verlust des Hausrats ist z.B. viel greifbarer. Deshalb ist die Quote der versicherten Wohnungsinhalte viel größer als die der BU.
Wenn man alles verliert was man besitzt, ist das sicher schlimm. Wenn niemand zu Schaden gekommen ist und man gesund ist und arbeiten kann durchaus verkraftbar. Der Verlust der Arbeitskraft hat deutlich stärkere Auswirkungen auf das eigene Leben.
Deshalb rechtzeitig, am Besten jezt handeln.
Eine Absicherung von z.B. 1.200 Euro p.m. von 35. – 65. Lebensjahr entspricht einer möglichen Rentenzahlung von 432.000 Euro. Verbunden mit der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit erklärt sich daraus leicht der oft hohe Beitrag. Gerade bei Hochrisikoprodukten wie der Berufsunfähigkeitsversicherung wird ein hoher Anteil der Beiträge an die Versicherten ausgezahlt. Die Verwaltungs- und Vertriebskosten können Beitragsunterschiede über 10 % kaum erklären.
Nach einigen Jahren sind die Versicherten trotz Gesundheitsfragen im Antrag genauso krank oder gesund wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Höhere Beitragunterschiede werden durch schlechtere Bedingungen oder härtere Prüfung der Ansprüche ausgeglichen. Welcher der Versicherer sich "verrechnet" hat kann, wenn man die Leistung benötigt, von entscheidender Bedeutung sein und jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.
Ein gutes bis sehr gutes Bedingungswerk ist das wichtigste Auswahlkriterium.
Wie hoch sollte die Absicherung sein? Der Bund der Versicherten und Finanztest empfehlen eine Absicherung in Höhe von 80 -100 % des Nettoeinkommens. Bei einer Absicherung in Höhe der Sozialhilfe wird die BU-Rente voll darauf angerechnet. Niedrige BU’s lohnen sich darum kaum.
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