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Die Verlagerung der staatlichen Förderung auf die nachgelagerte Besteuerung (Besteuerung der Auszahlung) und die Bevorzugung der Verrentung der Beiträge hat der Lebensversicherung fast den Garaus gemacht.
Was die Abgeltungssteuer jetzt zur Wiederbelebung der Lebensversicherung beiträgt, ist nicht abzusehen.
Schon vorher waren insbesondere kapitalgebundene Lebensversicherungen durch die hohe Intransparenz der Anlage und des oft unnötig hohen und teuren Todesfallschutzes meist nicht die erste Wahl.
Insbesondere bei einer nur kurzen Anlagedauer von 10 - 15 Jahren, z.B. kurz vor der Rente, kann die Lebensversicherung Sinn machen.
Heute sollte man statt zur Lebensversicherung eher zur Rentenversicherung und wenn es denn sein muss statt zur kapitalgebundenen Lebensversicherung eher zur fondsgebundenen Lebensversicherung greifen. Fondsgebundene Lebensversicherung heißt hier nicht nur Aktienfonds, auch Rentenfonds oder Immobilienfonds können ein Bestandteil der fondsgebundenen Lebensversicherung sein.