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Rürup-Rente oder Basisrente

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Mit der Rürup-Rente (Identisch mit der Basisrente) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, analog zur gesetzlichen Rentenversicherung, privat eine Altersvorsorge zu nutzen die insolvenzgeschützt und Hartz IV sicher ist. Nicht nur in diesem Bereich gleichen sich die Systeme.


Die Rüruprente (Basisrente) ist nicht nur als Altersvorsorge für Selbständige und für Gutverdiener kurz vor dem Renteneintritt interssant. Die Rürup-Rente (Basis-Rente) ist wie die gesetzliche Rente weder vererbbar, noch kaptalisierbar oder verpfändbar, ist steuerpflichtig und bietet einen sehr begrenzten Hinterbliebenenschutz (verheiratete Partner und in Ausbildung befindliche Kinder bis 27). Dafür sind die Renten die man bekommt aber auch höher.

Nicht zu Letzt steigt in beiden Systemen in den nächsten Jahren die steuerliche Absetzbarkeit.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Systemen sind:

1. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die Rürup-Rente kapitalgedeckt und individualisiert. Dass heißt die Rüruprente baut mit Ihrem Kapital im Rahmen einer privaten Rentenversichung für Sie Kapital auf.

2. Sie können bestimmen in welche Anlage Ihr Kapital investiert wird. Je nach Auprägung des Rürup-Rententarifs zum Beispiel auch in fondsgebundene Produkte.

3. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente gibt es bei der Rüruprente (Basisrente), je nach Tarif, fest Vorgaben welche Mindestergebnisse erziehlt werden müssen. Auch wenn jede Art von Garantien immer zu Lasten der Renditen gehen, kann jeder Sparer bei der Rürup-Rente (Basisrente) selber bestimmen welche Garantien und in welcher Höhe er Garantien benötigt.

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