Die RürupRente (Basisrente) ist als Altersvorsorge für alle Steuerzahler interessant. Auch im Vergleich zur Riester Rente.
Die Rürup-Rente (Basisrente) ist wie die gesetzliche Vorsorge weder vererbbar, noch kapitalisierbar, übertragbar, veräußerbar oder verpfändbar.
Die Rürup Rente / Basisrente ist in der Rentenphase steuerpflichtig und kann, je nach gewähltem Tarif keinen oder einen sehr begrenzten Hinterbliebenenschutz (Vererbung nur als Rente an verheiratete Partner und in Ausbildung befindliche Kinder bis 27) bieten. Hier ist eine Tarifvergleich sinnvoll. Je geringer der Hinterbliebenenschutz, desto höher sind die Renten. Menschen die weder verheiratet sind, noch Kinder haben, können die RürupRente / Basisrente nur über eine separaten Vertrag vererben.
Sowohl in der gesetzlichen Vorsorge als auch in der Rürup Rente / Basisrente steigt in den nächsten Jahren die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge jedes Jahr um 2 %.
Im Jahr 2011 beträgt sie 72 %,
im Jahr 2012 74 %
und steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 %.
Konkretes Beispiel für 2011: Wenn Sie 10.000 Euro in die Rürup-Rente investieren, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen um 7.200 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % würden Sie also 2.880 Euro Ihrer Rürup Einzahlung vom Finanzamt durch den Einkommensteuerbescheid zurück bekommen. Ihre "Nettoeinzahlung" wäre im Vergleich also nur 7.120 Euro und nicht 10.000 Euro. Hört sich komplizierter an als es ist. Für einen Vergleich rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.
Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Systemen sind:
Das heißt, sie können je nach Ihrem Risikoprofil Anteile Ihres Guthabens in Rentenfonds (z.B. Staatsanleihen) oder/und Anteile in Aktienfonds (Deutschland, Europa, Weltweit) investieren.
Ihr Risikoprofil können Sie selbstverständlich während der Einzahlung in die fondsgebundene RürupRente / Basisrente ändern, indem Sie den Anteil verschieben. Sie können beginnen mit 70 % Aktienfonds oder mit 70 % Rentenfonds (z.B Staatsanleihen) und nach einem Jahr eine komplett andere Aufteilung wählen. Ebenso können Sie die einzelnen Renten- oder Aktienfonds aus der Auswahl verändern.
3. Im Gegensatz zur gesetzlichen Vorsorge gibt es bei der Rürup Rente (Basisrente), je nach Tarif, feste Vorgaben welche Mindestergebnisse erziehlt werden müssen. Auch wenn jede Art von Garantien immer zu Lasten der Renditen gehen, kann jeder Sparer bei der RürupRente (Basisrente) selber bestimmen welche Garantien und in welcher Höhe er Garantien benötigt.